Sprungziele
Inhalt

Bauleitplanung der Stadt Husum

Auf dieser Seite finden Sie die Bauleitplanung der Stadt Husum. Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung und -gestaltung einer Gemeinde und wird durch sie in eigener Verantwortung in einem förmlichen Verfahren aufgestellt. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Aufstellung eines Bauleitplanes existiert nicht.

Geregelt durch den Ersten Teil des Baugesetzbuches basiert die Bauleitplanung auf zwei Planungsstufen:

  • die vorbereitende Bauleitplanung, dargestellt im Flächennutzungsplan,
  • die verbindliche Bauleitplanung, festgesetzt in Bebauungsplänen.

Der Flächennutzungsplan ist ein Plan, in der Regel für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt, der die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen als Zielvorstellung flächendeckend in ihren Grundzügen dargestellt. Er besteht aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung durch das Innenministerium des Landes, ist jedoch keine Satzung der Gemeinde und entfaltet somit keine Rechtsverbindlichkeit.

Bebauungspläne werden für kleinere Teilgebiete einer Gemeinde aufgestellt und konkretisieren die Darstellungen des Flächennutzungsplanes in einem größeren Maßstab. Bebauungspläne bestehen im Regelfall aus der Planzeichnung (Teil A), ggf. aus textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung. Sie regeln die Bebauung bzw. die Nutzung von Grundstücken innerhalb ihres Geltungsbereiches und werden durch die zuständigen Gremien - in Husum ist es das Stadtverordnetenkollegium - als Satzungen beschlossen. Bebauungspläne sind damit für jedermann rechtsverbindlich und bilden eine wesentliche Grundlage der Baugenehmigungsverfahren.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

- Keine Einträge vorhanden -

Öffentliche Auslegung

- Keine Einträge vorhanden -

Flächennutzungsplan (befindet sich in Neuaufstellung)

1)Flächennutzungsplan - (PDF / 6.4 MB)

Rechtskräftige Bebauungspläne

Bebauungsplan Nr. 109 "Wohnquartier Hinter der Neuen Freiheit" 

Bebauungsplan Nr. 103 "Wohnanlage Treibweg" (vorhabenbezogen)

Bebauungsplan Nr. 98 "Hotel Alte Graupenmühle" (vorhabenbezogen)

Bebauungsplan Nr. 97 "Einzelhandel Bredstedter Straße"

Bebauungsplan Nr. 95 "Finanzamt Nordfriesland"

Bebauungsplan Nr. 89 "Alte Iven-Agßen-Schule"

Bebauungsplan Nr. 88 "Alte Volkshochschule"

Bebauungsplan Nr. 85 "Husum Shopping Center" (vorhabenbezogen)

Bebauungsplan Nr. 83 1. Änderung "Siedlung Hockensbüll"

Bebauungsplan Nr. 83 "Siedlung Hockensbüll"

Bebauungsplan Nr. 78 "Seniorenresidenz Erichsenweg" (vorhabenbezogen)

Bebauungsplan Nr. 77 "Klaus-Groth-Straße"

Bebauungsplan Nr. 75 "Fachmarktzentrum Siemensstraße"

Bebauungsplan Nr. 74 "Gewerbegebiet Flensburger Chaussee / Industriestraße"

Bebauungsplan Nr. 73 "Außenhafen"

Bebauungsplan Nr. 71 "Einzelhandeslbetrieb Bredstedter Straße" (vorhabenbezogen)

Bebauungsplan Nr. 70 "Einzelhandel Osterhusumer Straße"

Bebauungsplan Nr. 69 "Gewerbegebiet Siemensstraße"

Bebauungsplan Nr. 66 "Dieselstraße/Siemensstraße"

Bebauungsplan Nr. 59 "Bredstedter Straße"

Bebauungsplan Nr. 49 "Norderschlag / Südfriedhof"

Bebauungsplan Nr. 47 "Zentrum"

Bebauungsplan Nr. 46 "Binnenhafen"

Bebauungsplan Nr. 45 "Neustadt"

Bebauungsplan Nr. 42 "Nordmark"

Bebauungsplan Nr. 41 "Ruhetal"

Bebauungsplan Nr. 34 "Rosenburger Weg"

Bebauungsplan Nr. 32 "Zentrum-Ost"

Bebauungsplan Nr. 27 "Heinrich-Heine-Straße"

Bebauungsplan Nr. 22 "Kreuzer Straße"

Bebauungsplan Nr. 21b "Herzogin-Augusta-Straße"

Bebauungsplan Nr. 21a "Marienhofweg"

Bebauungsplan Nr. 21 "Herzogin-Augusta-Straße"

Bebauungsplan Nr. S8 Tjärke/Waldweg"

Bebauungsplan Nr. S5 "Nordseestraße"

Bebauungsplan Nr. S1 "Bergweg"

Wichtiger Hinweis zu den Bauleitplänen

Die hier zu Verfügung gestellten Pläne dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Die Begründungen zu den Bebauungsplänen werden sukzessive nachgepflegt. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Arndt Pöhls.

Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte bilden die Originalpläne, die zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Stadt Husum bereitgehalten werden.

Die Stadt Husum stellt ihre Daten mit der erforderlichen Sorgfalt bereit. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der überlassenen Daten wird jedoch nicht übernommen. Die Daten dürfen nur für eigene, nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Veröffentlichungen bedürfen der Genehmigung. Das Urheberrecht verbleibt bei der Stadt Husum.